Umsatzsteuerverbindlichkeit aufgrund von im Zeitpunkt der
Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht erbrachter Werkleistung als
Masseverbindlichkeit
Umsatzsteuer-Vorauszahlung für den
Monat Dezember 2000
Leitsatz
Wählt der Insolvenzverwalter die
Erfüllung eines von der Gemeinschuldnerin eingegangenen
Werklieferungsvertrages dadurch, dass auch nach der Eröffnung des
Insolvenzverfahrens Werkleistungen erbracht und das Werk abnahmereif gemacht
werden soll, ist die Leistung vor und nach Eröffnung des
Insolvenzverfahrens als einheitliches Werk zu betrachten und einheitlich als
Masseverbindlichkeit zu behandeln.
Fundstelle(n): DAAAB-20428
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Sächsisches FG, Urteil v. 29.07.2003 - 3 K 1910/01
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