Verwaltungs- und
Bewirtschaftungstätigkeit als sonstige Leistung
Antrag auf
Aussetzung der Vollziehung (Umsatzsteuer 1996 und 1997)
Leitsatz
Es ist nicht ernstlich zweifelhaft,
dass zwischen einer GmbH und ihrer Alleingesellschafterin – einer
Gemeinde – ein umsatzsteuerbarer und steuerpflichtiger Leistungsaustausch
stattfindet, wenn die Gesellschaft aufgrund eines
Geschäftsbesorgungsvertrages die Verwaltung und Bewirtschaftung der mit
Restitutionsansprüchen belasteten Grundstücke der Gemeinde gegen eine
jährliche Vergütung übernimmt. Das gilt unbeschadet des
Umstandes, dass die Vergütung im abgekürzten Zahlungsweg entweder
durch Aufrechnung gegen die Einnahmen aus dem verwalteten Grundeigentum oder
durch Inanspruchnahme des Restitutionsempfängers aufgebracht wird.
Fundstelle(n): TAAAB-20427
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Sächsisches FG, Beschluss v. 23.06.2003 - 3 V 1611/02
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