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Sächsisches FG Urteil v. - 3 K 883/00

Gesetze: UStG § 15 Abs. 1a Nr. 1, EStG § 12 Nr. 1

Kein Vorsteuerabzug aus Aufwendungen für Wachhunde

Umsatzsteuer 1998

Leitsatz

Hunde eines im Bewachungsgewerbe tätigen Unternehmers, die als Begleithunde bei der Wachtätigkeit eingesetzt werden, dienen daneben, anders als Polizei- oder Zollhunde, in nicht unerheblichem Maße der privaten Lebensführung. Die Aufwendungen dafür unterliegen dem Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 EStG. Die auf diese Aufwendungen entfallenden Vorsteuerbeträge sind gemäß § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG nicht abziehbar.

Fundstelle(n):
FAAAB-20423

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Sächsisches FG, Urteil v. 16.04.2003 - 3 K 883/00

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