Erlass von Umsatzsteuerschulden nach
§ 14 Abs. 3 UStG
aus sachlichen Billigkeitsgründen
Ablehnung des
Erlaßantrages der Umsatzsteuer 1996
Leitsatz
1. Die Einziehung der nach
§ 14 Abs. 3 UStG
geschuldeten Steuer ist unbillig, nachdem der Vorsteuerabzug beim
Leistungsempfänger rückgängig gemacht worden ist, so dass die
Gefährdung des Steueraufkommens vollständig beseitigt ist.
2. Sind die verfahrensrechtlichen
Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Umsetzung des zur
Zulässigkeit der Berichtigung einer zu Unrecht in Rechnung gestellten
Steuer ergangenen
(UR 2000, 470) noch nicht geschaffen,
so dass eine entsprechende Umsatzsteuerfestsetzung nach
§ 14 Abs. 3 UStG
dem Gesetzeswortlaut entspricht, kann der die Steuer nach
§ 14 Abs. 3 UStG
schuldende Steuerpflichtige nicht darauf verwiesen werden, er müsse seine
Rechte im Steuerfestsetzungsverfahren statt im Erlassverfahren geltend machen.
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