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OLG München 05.03.1993 23 U 5958/92

Gesellschaftsrecht; | Übertragung ausländischer Geschäftsanteile in Deutschland (§ 15 GmbHG)

Für eine in Deutschland vorgenommene Übertragung von Anteilen einer ausländischen Gesellschaft (hier: einer kanadischen Limited) gilt die Formvorschrift des § 15 Abs. 3 GmbHG (notarielle Beurkundung) nicht (OLG München, nrkr. Urt. v. - 23 U 5958/92, ZIP 1993, 508; a. A. OLG Celle, NJW-RR 1992, 1126).

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