Einreichung einer gesetzlich vorgeschriebenen
Steuererklärung kein Antrag i.S. des
§ 171 Abs.
3 AO 1977
Umsatzsteuer 1992
Leitsatz
Weder die aufgrund gesetzlicher
Verpflichtung abzugebende, erst zwei Tage vor Ablauf der Festsetzungsfrist
eingereichte, zu einer Erstattung führende Umsatzsteuererklärung noch
das einen Tag später datierte Schreiben des steuerlichen Beraters mit der
Bitte um Steuerfestsetzung entsprechend der eingereichten
Umsatzsteuererklärung ist als – den Fristablauf hemmender –
Antrag auf Steuerfestsetzung i.S. des
§ 171 Abs.
3 AO 1977 anzusehen.
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