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Sächsisches FG Beschluss v. - 7 V 7/01

Gesetze: AO 1977 § 162 Abs. 2 S. 1, AO 1977 § 90, AO 1977 § 147 Abs. 1 Nr. 4

Schätzungsbefugnis wegen Nichtvorlage der von Dritten nicht herausgegebenen Buchhaltungsunterlagen

Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 3 Finanzgerichtsordnung (Umsatzsteuer 1997, gesonderte Feststellung d. Einkünfte 1997)

Leitsatz

Das FA ist zur Schätzung befugt, wenn der Steuerpflichtige trotz mehrfacher Aufforderung seiner Verpflichtung zur Vorlage der Buchhaltungsunterlagen nicht nachkommt, weil diese beim ehemaligen Steuerbevollmächtigten und bei dem mit der Betriebsführung betrauten ehemaligen Lebensgefährten lagern und nicht herausgegeben werden.

Fundstelle(n):
HAAAB-20405

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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Sächsisches FG, Beschluss v. 22.05.2001 - 7 V 7/01

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