Anerkennung von Mietverhältnissen über Arbeitsräume zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Leitsatz
Vermietet ein Arbeitnehmer Räumlichkeiten an seinen Arbeitgeber, der sie wiederum dem vermietenden Arbeitnehmer als Arbeitsraum
im Rahmen des Dienstverhältnisses überlässt, so erfordert die steuerliche Anerkennung des Mietverhältnisses das Vorliegen
besonderer Umstände, die eine derartige Vermietung üblich und nicht missbräuchlich erscheinen lassen. Diese Umstände sind
nur dann gegeben, wenn der Arbeitgeber ähnliche Vertragsbeziehungen auch mit anderen Arbeitnehmern abschließt, wenn er ggfs.
auch von Nichtarbeitnehmern entsprechende Räume zu gleichen Bedingungen anmietet und wenn den vermietenden Arbeitnehmern keine
weiteren Arbeitsplätze in der Betriebstätte des Arbeitgebers zur Verfügung stehen.
Fundstelle(n): INF 2003 S. 687 Nr. 18 YAAAB-20379
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
FG Münster, Urteil v. 05.06.2003 - 8 K 5960/01 E, 8 K 5961/01 G
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.