Klagebefugnis, fehlerhafte Annahme eines zulässigen Einspruchs, Rückstellung für Verwaltungskosten bestehender Lebensversicherungen
Leitsatz
1) Eine Klage, die sich gegen einen Steuerbescheid richtet, der die Steuer auf DM 0,00 festsetzt, ist mangels Klagebefugnis
unzulässig.
2) Geht das Finanzamt zu Unrecht von einer wirksamen Einspruchserhebung aus, ist die Einspruchsentscheidung aufzuheben und
die Klage wegen Bestandskraft der Steuerbescheide als unbegründet abzuweisen.
3) Ein Versicherungsmakler kann für Verwaltungskosten, die im Rahmen der Betreuung bestehender Lebensversicherungen anfallen,
keine Rückstellung bilden.
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 738 Nr. 13 EFG 2004 S. 247 Nr. 4 FAAAB-20368
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FG Münster, Urteil v. 17.12.2002 - 12 K 1985/99 E, G
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