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Sächsisches FG Urteil v. - 3 K 992/00

Gesetze: UStG 1991 § 17 Abs. 1 Nr. 2, UStG 1991 § 17 Abs. 1 S. 3

Zeitpunkt der Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Umsatzsteuer 1992

Leitsatz

1. Der Vorsteuerabzug ist zu berichtigen, wenn der Steuerpflichtige objektiv zahlungsunfähig und nicht in der Lage ist, die Forderung des Lieferanten zu erfüllen. Die Berichtigung berührt die Steuer desjenigen Veranlagungszeitraums, in den die Änderung der Bemessungsgrundlage fällt. Erneute Änderungen in späteren Veranlagungszeiträumen sind insoweit nicht von Bedeutung.

2. Die Verpflichtung des Schuldners zur Vorsteuerberichtigung ergibt sich allein aus dem Gesetz und ist nicht von der vollzogenen Umsatzsteuerberichtigung durch den Lieferanten abhängig.

Fundstelle(n):
RAAAB-20325

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Sächsisches FG, Urteil v. 27.01.2003 - 3 K 992/00

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