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Einkommensteuer; | Bewirtungskosten eines Beamten (§§ 12 Nr. 1, 3 Nr. 12 EStG)
Die Rechtsfrage, ob Bewirtungskosten, die einem ranghohen Beamten aus Anlaß eines besonderen persönlichen Ereignisses entstehen (Geburtstag, Beförderung, Amtseinführung), dem Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 EStG für Repräsentationsaufwendungen unterliegen, ist hinreichend geklärt und damit nicht mehr von grds. Bedeutung. Dies gilt auch dann, wenn zur Amtsausstattung des Amtsträgers eine steuerfreie Aufwandspauschale i. S. des § 3 Nr. 12 EStG gehört ().