Ernstliche
Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Haftungsbescheides bei Fehlen von
Grundlagen zur Berechnung der Haftungsquote
Antrag auf
Aussetzung der Vollziehung (Haftung USt und Säumniszuschläge)
Leitsatz
1. Der Geschäftsführer
haftet grundsätzlich in dem Umfang für die Steuerrückstände
der GmbH, in dem das Finanzamt infolge der ungleichgewichtigen Schuldentilgung
durch die GmbH mit seinen Forderungen ausgefallen ist.
2. An der Rechtmäßigkeit
des Haftungsbescheides bestehen ernstliche Zweifel, wenn die Berechnung der
Haftungsquote durch das Finanzamt anhand der dem Finanzgericht vorliegenden
Akten bei summarischer Prüfung nicht nachvollziehbar ist, da insbesondere
Angaben des Gesamtvollstreckungsverwalters zur Höhe der
Verbindlichkeiten und zu den im Haftungszeitraum geleisteten Zahlungen fehlen.
Fundstelle(n): XAAAB-20323
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Online-Dokument
Sächsisches FG, Beschluss v. 02.08.2002 - 7 V 1918/01
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