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Wehrpflicht; | Neufassung des Wehrsoldgesetzes
Das Gesetz über die Geld- und Sachbezüge und die Heilfürsorge der Soldaten, die aufgrund der Wehrpflicht Wehrdienst leisten (Wehrsoldgesetz - WSG) ist als Neufassung vom im BGBl I S. 423 verkündet worden. Die Neufassung berücksichtigt die seit der letzten Fassung aus dem Jahr 1978 eingetretenen 13 Änderungsgesetze, insbesondere das am in Kraft getretene 13. Gesetz zur Änderung des Wehrsoldgesetzes v. .