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Einkommensteuer | Liebhaberei am Ende einer freiberuflichen Tätigkeit (§ 2 Abs. 1, § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG)
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Für die zur Annahme einer Liebhaberei erforderliche Feststellung einer objektiv negativen Gewinnprognose sind die in der Vergangenheit erzielten Gewinne ohne Bedeutung. Am Ende einer Berufstätigkeit umfasst der anzustrebende Totalgewinn daher nur die verbleibenden Jahre. (2) Dauerhafte Verluste werden auch dann aus persönlichen Gründen hingenommen, wenn die Fortführung der verlustbringenden Tätigkeit den Abzug von Gehaltszahlungen an nahe Angehörige als BA ermöglichen soll. (3) Die Berufsausübung eines Arztes gehört zu den Tätigkeiten, die ihrer Art nach regelmäßig nicht zur Befriedigung persönlicher Neigungen bestimmt sind. (4) Auch bei der Einkunftsart „selbständige Arbeit„ ist eine Gewinnerzielungsabsicht ...