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BFH 26.02.2004 IV R 50/01, NWB 17/2004 S. 129

Einkommensteuer | Angabe der Teilnehmer und des Anlasses einer Bewirtung trotz Schweigepflicht eines Rechtsanwalts (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG)

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Rechtsanwälte können die nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG erforderlichen Angaben zu Teilnehmern und Anlass einer Bewirtung i. d. R. nicht unter Berufung auf die anwaltliche Schweigepflicht verweigern. Dazu führt der Senat weiter aus: Der Bedeutung der anwaltlichen Schweigepflicht kann unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei den Anforderungen an den Umfang der Angaben zum Anlass der Bewirtung Rechnung getragen werden. Der Rechtsanwalt muss den Anlass der Bewirtung nur insoweit spezifizieren, als dies für eine Nachprüfung der betrieblichen Veranlassung, etwa bei einer Bp, erforderlich ist. Dementsprechend werden z. B. unterschiedliche Anforderungen an Einzelheiten zum Bewirtungsanlass zu stellen sein, je nachdem, o...

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