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Gewerbesteuererklärung 2003
Zur Erleichterung der praktischen Arbeit bei der Erstellung der GewSt-Erklärung 2003 knüpft die nachfolgende Darstellung an das amtliche Erklärungsformular 2003 (GewSt 1 A) und die dortige Zeilengestaltung an. Die GewSt-Erklärung 2003 ist für das maschinelle Verfahren ausgelegt, so dass eine Summenermittlung nicht erforderlich ist. Zur Ermittlung der Zahllast und zur späteren Kontrolle des maschinellen Ergebnisses ist jedoch eine Selbstberechnung des einheitlichen GewSt-Messbetrags und der zu zahlenden GewSt zweckmäßig. Ein entsprechendes Selbstberechnungsmuster ist dem Beitrag „Gewerbesteuererklärung 2002„ in NWB F. 5 S. 1527 angefügt, das auch für den Erhebungszeitraum 2003 verwendbar ist.
Wenn sich ein negativer Gewerbeertrag ergibt, dienen die Angaben in der Erklärung auch zur gesonderten Feststellung eines vortragsfähigen Verlustes nach § 10a GewStG.
In Zerlegungsfällen ist zusätzlich zur GewSt-Erklärung eine eigene Zerlegungserklärung (Formular GewSt 1 D) abzugeben (§§ 28 ff. GewStG; vgl. dazu unten V).
I. Allgemeine Angaben
Zeilen 1-16a
1. Natürliche gewerbliche Tätigkeit
GewSt-Pflicht ist dem Grunde nach gegeben, wenn es sich bei der zu qualifizierenden ...