Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gesellschaftsrecht; | Haftung im GmbH-Konzern nur bei objektivem Mißbrauch der beherrschenden Gesellschafterstellung
Im Anschluß an das sog. Video-Urteil v. (BGHZ 115, 187) hat der BGH nunmehr klargestellt, daß die persönliche Haftung im GmbH-Konzern nur dann in Betracht kommt, wenn der Allein- oder Mehrheitsgesellschafter einer GmbH, der daneben noch ein einzelkaufmännisches Unternehmen betreibt und/oder an weiteren Gesellschaften beteiligt ist, bei der Verfolgung seiner außerhalb der Gesellschaft bestehenden geschäftlichen Interessen keine angemessene Rücksicht auf die eigenen Belange der von ihm abhängigen Gesellschaft nimmt und insbesondere nicht dafür sorgt, daß sie ihre Schulden bezahlen kann; denn darin liegt ein objektiver Mißbrauch der beherrschenden Gesellschafterstellung zugunsten der anderweitigen unternehmerischen Interessen. Läßt sich der der GmbH dadurch zugefügte Nachteil nicht im einzel...