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BBK 7/2004 S. 4392

Kapitalgesellschaft | Nichtteilnahme an Kapitalerhöhung zu Gunsten der eigenen Gesellschafter als vGA

Ist eine KapGes neben ihren eigenen Gesellschaftern Gesellschafter einer anderen KapGes und stimmt sie einer Kapitalerhöhung zum Nennwert mit neuen Anteilen allein für ihre Gesellschafter zu, liegt darin gem. nrkr. , G, F (BFH-Az.: I R 6/04, EFG 2004 S. 368) eine vGA. Liegt der Ausgabekurs der neuen Anteile unter dem wirklichen inneren Wert, spaltet sich der Wert des Bezugsrechts von dem Buchwert der Altanteile ab, und es gehen die darin verkörperten stillen Reserven über. Hierin liege die steuerbilanziell verknüpfte Vermögensminderung i. S. des § 8 Abs. 3 KStG.

[KA]

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