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Sonderabschreibungen auf voll vorausbezahlten Kaufpreis
Gem. begünstigt das FördG als Anzahlungen auf Anschaffungskosten die volle Vorauszahlung des Kaufpreises, jedenfalls dann, wenn die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 MaBV vorliegen. ?Anmerkung: Der BFH widersprach damit der Regelung im , BStBl I S. 279, Tz. 8. Nach dieser Regelung sollten lediglich Vorauszahlungen gem. § 3 Abs. 2 MaBV, die dem Baufortschritt entsprechend geleistet werden, als zulässig angesehen werden.
BBK F. 2 S. 1223BBK F. 2 S. 1226