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GmbH | Kreditgewährung an Gesellschafter aus gebundenem Vermögen (§ 30 GmbHG)
Kreditgewährungen an Gesellschafter, die nicht aus Rücklagen oder Gewinnvorträgen erfolgen, sondern zu Lasten des gebundenen Vermögens der GmbH gehen, sind gem. auch dann grds. als verbotene Auszahlung von Gesellschaftsvermögen zu bewerten, wenn der Rückzahlungsanspruch gegen den Gesellschafter im Einzelfall vollwertig sein sollte.