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Teilwertabschreibungen auf Anteile der Betriebskapitalgesellschaft bzw. eigenkapitalersetzende Darlehen bei Betriebsaufspaltung
Für die Bemessung des Teilwerts von Anteilen an einer Betriebs-KapGes ist eine Gesamtbetrachtung der Ertragsaussichten von Besitz- und Betriebsunternehmen anzustellen. Der Teilwert eines eigenkapitalersetzenden Darlehens, das der Betriebs-KapGes von der Besitzgesellschaft gewährt worden ist, ist gem. nach denselben Kriterien zu bestimmen, die für die Bewertung der Kapitalanteile gelten.