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Buchnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
Der Buchnachweis für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen setzt in zeitlicher Hinsicht voraus, dass Aufzeichnungen laufend vorgenommen wurden und zumindest in ihren Grundlagen unmittelbar nach Ausführung des jeweiligen Umsatzes erstellt sowie spätestens bis zum Ablauf des Voranmeldungszeitraums ergänzt wurden. Ein zeitgerechter Buchnachweis liegt daher gem. nrkr. (BFH-Az.: V R 59/03, EFG 2004 S. 301) nicht vor, wenn entsprechende Aufzeichnungen erst nach Entdeckung von Scheingeschäften durch die FinVerw vorgenommen worden sind.