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Zur (Sonder-)Abschreibungsberechtigung des Gebäude-Nießbrauchers
Der Berechtigte eines gesetzlichen, lebenslang eingeräumten Nießbrauchs an einem Gebäude kann weder Abschreibungen nach § 7 Abs. 4 EStG noch Sonderabschreibungen nach FördG vornehmen, denn § 4 FördG knüpft – anders als § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvZulG 1999 – an die jeweilige Einkunfts- und Vermögensart an (rkr. , EFG 2004 S. 52).