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BBK Nr. 8 vom Seite 347 Fach 10 Seite 702

Die Organschaft im Ertragsteuerrecht

von Dipl.-Finw. StB Dieter Grützner, Münster
++ Kernaussagen ++

Die Vorschriften sowohl zur körperschaftsteuerlichen als auch zur gewerbesteuerlichen Organschaft sind durch die Gesetzgebung der letzten Jahre mehrfach geändert worden. Die nachfolgende Darstellung beschränkt sich auf die gegenwärtig maßgebende Rechtslage.


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++ Kurzgliederung ++
I.II.
EinführungDie körperschaftsteuerliche Organschaft•   Finanzielle Eingliederung •   Gewinnabführungsvertrag (GAV)
Einkommen der Organgesellschaft
Steuerliche Folgen beim Organträger
III.
Die gewerbesteuerliche Organschaft

I. Einführung

Steuerlich ist von einer Organschaft dann die Rede, wenn die Aktivitäten rechtlich selbständiger Unternehmen in ein anderes Unternehmen eingegliedert sind und die von den so zusammengefassten Unternehmen begründeten Besteuerungsgrundlagen für Zwecke der Besteuerung bei dem herrschenden Unternehmen erfasst werden. Diesem Prinzip der Unterordnung entspricht es, dass lediglich juristische Personen in ein anderes Unternehmen eingegliedert sein können, nicht hingegen das von natürlichen Personen betriebene Unternehmen in das Unternehmen einer juristischen Person. So ist nach § 2 Nr. 2 UStG eine juristische Person, die nach dem G...

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