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Lohnsteuer | Übertragung nicht ausgeschöpfter steuerfreier Monatsbeträge bei Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen
Zur Übertragung nicht ausgeschöpfter Monatsbeträge bei Aufwandsentschädigungen i. S. von § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG, die an kommunale Ehrenbeamte (z. B. Beigeordnete) gezahlt werden, weist die OFD Koblenz (Kurzinformation ESt Nr. 011/04 v. - S 2337 A) zur Klarstellung auf Folgendes hin: Für an kommunale Ehrenbeamte gezahlte Aufwandsentschädigungen wurden bestimmte steuerfreie Mindestbeträge festgelegt. Die Nachholung nicht ausgeschöpfter Mindestbeträge in anderen Monaten desselben Kj ist zulässig. Maßgebend für die Übertragungsmöglichkeit sind hierbei aber nur die Monate, in denen die Funktion bzw. das Amt bestanden hat (R 13 Abs. 3 Satz 9 LStR 2004). Damit ist nur die konkrete Funktion oder das konkrete Amt gemeint, für das auch Anspruch auf die zu beurteilende Aufwandsentschädigung besteht. Soweit Beigeordnete nur für die Zeit der Vertretu...