Steuerabzugsverfahren nach § 50 a Abs. 4 EStG
gegenüber österreichischer Künstlergestellungs-GmbH
Leitsatz
1. Erhält eine
österreichische Künstlergestellungs-GmbH von einem inländischen
Konzertveranstalter Zahlungen für den Auftritt US-amerikanischer Musiker
in Deutschland, ist die GmbH hinsichtlich dieser Zahlungen für im Inland
ausgeübte künstlerische Darbietungen beschränkt steuerpflichtig.
2. Wurde die
Freistellungsbescheinigung nach § 50 d Abs. 2 EStG mangels rechtzeitiger
Abgabe der erforderlichen Unterlagen nicht erteilt, unterliegen die Zahlungen
dem Steuerabzug nach § 50 a Abs. 4 EStG ungeachtet dessen, dass die
Einkünfte nach Art. 4, 8 DBA-Österreich freigestellt sind. Die
abkommensrechtliche Freistellung gemäß § 50 d EStG wird dann in
einem zweiten, vom Steuerabzugsverfahren unabhängigen Verfahren
berücksichtigt, die Zweistufigkeit zur Berücksichtigung einer
Steuerfreistellung nach dem DBA-Österreich wurde auch durch das
Änderungsabkommen vom nicht aufgehoben. Diese Rechtslage
verstößt nicht gegen das Gemeinschaftsrecht.
3. Die Verpflichtung zur Abgabe von
Steueranmeldungen besteht in diesem Fall auch dann, wenn der inländische
Konzertveranstalter bei Entstehung der Abzugssteuer einen Steuerabzug
unterlassen und die vereinbarten Vergütungen ungekürzt an die
österreichische GmbH ausgezahlt hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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