Steuerliche Behandlung des bei der Ausgabe von Optionsanleihen
vereinnahmten Aufgeldes
Körperschaftsteuer 1986, 1987 und
1988
Leitsatz
Das in Zusammenhang mit der Ausgabe
von Optionsanleihen vereinnahmte, handelsrechtlich als Kapitalrücklage
einzustellende offene und verdeckte Aufgeld ist unter Durchbrechung des
Maßgeblichkeitsgrundsatzes steuerrechtlich aufgrund des
eigenständigen schuldrechtlichen Charakters des
Bezugsrechtsverhältnisses, welches dem gezahlten Aufgeld zu Grunde liegt,
als Verbindlichkeit zu passivieren, die erst bei Ausübung oder Verfall der
Option auszubuchen ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2005 S. 953 Nr. 16 EFG 2004 S. 846 Nr. 11 OAAAB-19948
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