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FG München Urteil v. - 7 K 4666/01 EFG 2004 S. 846 Nr. 11

Gesetze: KStG § 8 Abs. 1, EStG § 5 Abs. 1 S. 1, EStG § 5 Abs. 6, EStG § 4 Abs. 1 S. 5, HGB § 272 Abs. 2 Nr. 2, AktG § 221 Abs. 1

Steuerliche Behandlung des bei der Ausgabe von Optionsanleihen vereinnahmten Aufgeldes

Körperschaftsteuer 1986, 1987 und 1988

Leitsatz

Das in Zusammenhang mit der Ausgabe von Optionsanleihen vereinnahmte, handelsrechtlich als Kapitalrücklage einzustellende offene und verdeckte Aufgeld ist unter Durchbrechung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes steuerrechtlich aufgrund des eigenständigen schuldrechtlichen Charakters des Bezugsrechtsverhältnisses, welches dem gezahlten Aufgeld zu Grunde liegt, als Verbindlichkeit zu passivieren, die erst bei Ausübung oder Verfall der Option auszubuchen ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 953 Nr. 16
EFG 2004 S. 846 Nr. 11
OAAAB-19948

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FG München, Urteil v. 04.02.2004 - 7 K 4666/01

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