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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 10 K 89/02 EFG 2004 S. 801 Nr. 11

Gesetze: EStG § 14a Abs. 4 S. 1, EStG § 14a Abs. 4 S. 2 Nr. 1

Kein Freibetrag für weichende Erben bei Eintritt einer Nachabfindungsklausel im Zusammenhang mit einer Hofübergabe

Feststellung von Besteuerungsgrundlagen der Einkünfte 1999

Leitsatz

Wird bei der Hofübergabe neben einer Abfindung an die weichenden Erben geregelt, dass diese im Falle einer späteren Veräußerung des Hofes bzw. von Teilflächen innerhalb der nächsten 15 Jahre durch den Hofbernehmer an den Erlösen prozentual beteiligt werden müssen, so findet bei tatsächlichem Eintritt dieser Nachabfindungsklausel der Freibetrag nach § 14 a Abs. 4 EStG keine Anwendung (vgl. Ausführungen zu Sinn und Zweck des Freibetrags für weichende Erben).

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 801 Nr. 11
WAAAB-19941

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 27.01.2004 - 10 K 89/02

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