Kein Freibetrag für weichende Erben bei Eintritt einer
Nachabfindungsklausel im Zusammenhang mit einer Hofübergabe
Feststellung von Besteuerungsgrundlagen der Einkünfte 1999
Leitsatz
Wird bei der Hofübergabe neben
einer Abfindung an die weichenden Erben geregelt, dass diese im Falle einer
späteren Veräußerung des Hofes bzw. von Teilflächen
innerhalb der nächsten 15 Jahre durch den Hofbernehmer an den Erlösen
prozentual beteiligt werden müssen, so findet bei tatsächlichem
Eintritt dieser Nachabfindungsklausel der Freibetrag nach
§ 14 a Abs. 4 EStG
keine Anwendung (vgl. Ausführungen zu Sinn und Zweck des Freibetrags
für weichende Erben).
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 801 Nr. 11 WAAAB-19941
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 27.01.2004 - 10 K 89/02
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