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FG München Urteil v. - 13 K 2294/00

Gesetze: AO § 173 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1, EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1

Grobe Fahrlässigkeit i.S. des § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO

Einkommensteuer 1994, 1995, 1996, 1997

Leitsatz

Ein Steuerpflichtiger handelt grob fahrlässig i.S. des § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO, wenn er in Kenntnis der Abzugsfähigkeit von Darlehenszinsen als Werbungskosten es unterlässt in einem Bankkontoauszug getrennt von Beiträgen zu einer Lebensversicherung ausgewiesene Darlehenszinsen in Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) zur Einkommensteuererklärung als Werbungskosten anzusetzen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
FAAAB-19938

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FG München, Urteil v. 19.01.2004 - 13 K 2294/00

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