Betriebsvermögenseigenschaft der Kontokorrentforderung
einer GbR gegenüber einer verbundenen GmbH
Gesonderte und
einheitliche Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb 1991
Leitsatz
1. Der Verlust der
Kontokorrentforderung einer GbR gegenüber einer mit ihr verbundenen GmbH
(der Mitgesellschafter und Geschäftsführer der GbR war auch
alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der GmbH) führt
nicht zu Betriebsausgaben, wenn der Forderung von Anfang an keine
Betriebsvermögenseigenschaft zukam, weil unter Zugrundelegung der
Entwicklung des Kontos, der Kapitalisierung der GmbH und wegen nicht
vorhandener direkter Leistungsbeziehungen zwischen den Gesellschaften bei
realistischer Einschätzung bereits bei Abschluss der
Kontokorrentvereinbarung nicht mit einem Ausgleich des Negativsaldos gerechnet
werden konnte.
2. Gegen die
Betriebsvermögenseigenschaft sprach ferner, dass die Vereinbarung nur
aufgrund der Gesellschafterstellung des Mitgesellschafters in beiden
Gesellschaften getroffen wurde, mit einem fremden Dritten aber in dieser Form
nicht zustande gekommen wäre. Im Streitfall existierten keine
Vereinbarungen über die Höhe und Begrenzung des Darlehens und keine
Sicherungsabrede. Rückzahlungsmodalitäten waren nicht geregelt, und
auf die ursprünglich vereinbarte Verzinsung wurde zeitnah verzichtet.
Fundstelle(n): DB 2005 S. 3 Nr. 34 EFG 2004 S. 878 Nr. 12 IAAAB-19924
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 26.11.2003 - 12 K 159/00
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.