Wirksamkeit einer tatsächlichen Verständigung
über die Höhe der Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen
Einkommensteuer 1991–1994
Leitsatz
Einigt sich ein Steuerpflichtiger im
Rahmen eines während des Einspruchsverfahrens stattfindenden
Erörterungstermins mit dem zuständigen Sachbearbeiter des FA
über das seit Jahren strittige Verhältnis der beruflichen und
privaten Veranlassung von Schuldzinsen, nachdem der Steuerpflichtige einen
Nachweis der Zuordnung nicht erbracht hat, steht der Bindung der Beteiligten an
die zulässige tatsächliche Verständigung nicht entgegen, dass
der darüber gefertigte Aktenvermerk lediglich vom Steuerpflichtigen
unterschrieben ist.
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