Eine für die französische
Schulbehörde an einer Schule in Deutschland unbefristet tätige, von
Frankreich besoldete französische Beamtin, deren Kindergeldanspruch sich
gem. Art. 13 Abs. 2 Buchst. d Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 nach
französischen Vorschriften richtet, hat nicht deshalb einen Anspruch auf
Kindergeld nach dem
EStG, weil sie in Frankreich aufgrund des
Lebensalters ihrer Kinder nicht mehr anspruchsberechtigt ist.
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 998 Nr. 13 JAAAB-19915
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 23.10.2003 - 14 K 111/02
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