Auslegung von § 46 Abs. 2 Satz 1 EStG bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, von denen rechtmäßig kein Steuerabzug
vorgenommen worden ist
Einkommensteuer 1995 und 1996
Leitsätze
§ 46 Abs. 2 Satz 1 EStG ist nach seinem Zweck und der Gesetzessystematik einschränkend dahin auszulegen, dass der Lohnsteuerabzug
auch dann als vorgenommen gilt, wenn sich nach der Lohnsteuertabelle keine Lohnsteuer ergibt. Folglich liegt auch dann ein
Fall der Antragsveranlagung vor, wenn von Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit rechtmäßig tatsächlich kein Steuerabzug
vorgenommen worden ist.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Fundstelle(n): PAAAB-19913
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 14.10.2003 - 4 K 119/02
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