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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 4 K 119/02

Gesetze: EStG 1990 § 46 Abs. 2 Nr. 8, EStG 1990 § 46 Abs. 2 S. 1, EStG 1990 § 46 Abs. 4 S. 1, EStG 1990 § 38, EStG 1990 § 25

Auslegung von § 46 Abs. 2 Satz 1 EStG bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, von denen rechtmäßig kein Steuerabzug vorgenommen worden ist

Einkommensteuer 1995 und 1996

Leitsätze

§ 46 Abs. 2 Satz 1 EStG ist nach seinem Zweck und der Gesetzessystematik einschränkend dahin auszulegen, dass der Lohnsteuerabzug auch dann als vorgenommen gilt, wenn sich nach der Lohnsteuertabelle keine Lohnsteuer ergibt. Folglich liegt auch dann ein Fall der Antragsveranlagung vor, wenn von Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit rechtmäßig tatsächlich kein Steuerabzug vorgenommen worden ist.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Fundstelle(n):
PAAAB-19913

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 14.10.2003 - 4 K 119/02

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