Feststellungsbescheid nach
§ 18 AStG als
Grundlagenbescheid für die Einkommensteuer
Vollziehung des
Steuerbescheids als unbillige Härte bei Bezug von Arbeitslosengeld
(Einkommensteuer 1998 Umsatzsteuer 1996–1998)
Leitsatz
1. Es bestehen keine ernstlichen
Zweifel am Bestehen eines Wohnsitzes im Inland und der unbeschränkten
Steuerpflicht des Antragstellers, wenn dieser im Streitjahr noch nicht
über die erforderliche ausländerrechtliche Aufenthaltsbefugnis in der
Schweiz verfügte, es sich zudem bei der behaupteten Dienstwohnung in der
Schweiz um einen 18 qm großen Büroraum in einem reinen Bürohaus
handelt, die Aufgabe der Wohnung im Inland und die Abmeldung erst nach dem
Streitjahr erfolgt sind, und auch noch nach dem Streitjahr die Post des
Schweizer Arbeitgebers an die Adresse im Inland geschickt wurde.
2. Die Hinzurechnung nach
§§ 7 ff.
AStG ist nicht Gegenstand des Einkommensteuerbescheids als
Folgebescheid, sondern des Feststellungsbescheids nach
§ 18 AStG als
Grundlagenbescheid.
3. Eine unbillige Härte als
Voraussetzung für die Aussetzung der Vollziehung ist nicht schon allein
wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld durch den Antragsteller zu bejahen. Das
gilt jedenfalls dann, wenn er im Streitjahr und den Vorjahren über nicht
unerhebliche Einkünfte verfügt und seine Einkommens- und
Vermögensverhältnisse nicht lückenlos aufgezeigt hat.
Fundstelle(n): FAAAB-19912
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Beschluss v. 27.08.2003 - 14 V 12/03
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