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Freigiebige Zuwendung bei Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH
Zuwendungsempfänger bei einer zum Buchwert erfolgenden Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH, bei der dem Einbringenden in Höhe des Betrags der stillen Reserven ein Darlehen gutgeschrieben wird, ist die GmbH. Die mit einer solchen Einbringung verbundene Werterhöhung der bereits bestehenden Geschäftsanteile führt – entgegen R 18 Abs. 3 Satz 1 ErbStR – nicht zu einer Bereicherung der Mitgesellschafter ().