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Grunderwerbsteuerbefreiung bei Fusionen von Wohnungsunternehmen in den neuen Ländern
Das Gesetz zur Grunderwerbsteuerbefreiung bei Fusionen von Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften in den neuen Ländern wurde als beihilferelevante Maßnahme gemäß Art. 88 Abs. 3 Satz 1 EG-Vertrag bei der Europäischen Kommission notifiziert und steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Kommission. Aufgrund des Vorrangs des Europarechts entfaltet die Regelung vor der Genehmigung der Kommission keine Wirkung. Es ist nicht auszuschließen, dass die Europäische Kommission die Beihilferegelung nur unter zeitlichen und/oder inhaltlichen Einschränkungen genehmigen wird. Bevor nicht abschließend entschieden wurde, dass die beabsichtigte Maßnahme mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar ist, darf nach der Vfg. der keine Grunderwerbsteuerbefrei...