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BBV 4/2004 S. 8

Gewerbesteuerpflicht bei über normale Vermietung hinausgehender Unterbringung von Asylbewerbern

Wird ein von einem Landkreis angemietetes Gebäude vom Mieter dem Landkreis zur Unterbringung von Asylbewerbern zur Verfügung gestellt, so liegt nach dem eine gewerbliche Tätigkeit vor, wenn gegenüber dem Landkreis weitere, über ein bloßes Mietverhältnis hinausgehende Leistungen erbracht werden (z. B. regelmäßiger Bettwäschewechsel, Zurverfügungstellung des vom Landkreis angeschafften Inventars und der notwendigen Haushaltsgegenstände, Zuweisung der Zimmer bei Neuaufnahmen in dem Objekt, Reinigung der Verkehrsflächen und der Sanitärbereiche, Sicherstellung von Ordnung und Sicherheit), die Erstattung für sämtliche Betriebs- und Personalkosten nach der Zahl der Unterbringungsplätze bemessen ist und insgesamt gesehen erheblich höhere Einnahmen al...

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