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BBV 4/2004 S. 6

Anerkennung eines Mietvertrages unter Angehörigen

Nach dem stellt der Abschluss eines Mietvertrags unter Angehörigen nicht schon deshalb einen Gestaltungsmissbrauch im Sinne von § 42 AO dar, weil der Mieter das Grundstück zuvor gegen wiederkehrende Leistungen auf den Vermieter übertragen hat. Die Eigentumsübertragung einerseits und die anschließende Vermietung andererseits sind jeweils zivilrechtlich und wirtschaftlich getrennt und deshalb auch steuerrechtlich grundsätzlich unabhängig voneinander zu beurteilen. Deshalb kann ein Gestaltungsmissbrauch nicht allein mit der Begründung bejaht werden, die im Zusammenhang mit dem Erwerb vereinbarte Versorgungsleistung an den Übertragenden (als dauernde Last) entspreche der Höhe nach im Wesentlichen der vereinbarten Miete. Insbesondere ist jede der Vereinbarungen fü...

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