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BBV 4/2004 S. 4

Negative Einkünfte aus Beteiligung an Renten- oder Lebensversicherungs-Modellen

Ein Renten- oder Lebensversicherungs-Modell, dessen Konzept modellhafte Bedingungen anbietet, z. B. die vollständige oder teilweise Kreditfinanzierung einer Einmalzahlung, ist ein „ähnliches Modell„ i. S. des § 2b EStG. Ob der Steuerpflichtige von Teilen des Angebots nicht oder nur abgewandelt Gebrauch macht, ist dabei unerheblich. Es genügt, wenn die Erzielung eines steuerlichen Vorteils nur zeitweilig im Vordergrund steht, was bei den Renten- oder Lebensversicherungsmodellen in Betracht kommt. Das auf die Bedürfnisse des Steuerpflichtigen zugeschnittene Wirtschaftsgut entsteht erst im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ().

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