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BBV Nr. 4 vom Seite 39

Maklerlohn für Objektnachweis

Redaktion

Ein Immobilienmakler kann von einem Kunden Maklerlohn für den Nachweis eines Objekts nur dann verlangen, wenn seine Tätigkeit für den späteren Abschluss eines Kaufvertrages über dieses Objekt ursächlich geworden ist. Ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Nachweis und Kauf begründet die Vermutung der Ursächlichkeit. Liegen zwischen dem Nachweis und dem Abschluss des Kaufvertrages 15 Monate, so ist ein enger zeitlicher Zusammenhang in diesem Sinne nicht gegeben (OLG Frankfurt, Urt. v. - 24 U 5/02).

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