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Vermögensverwaltungsgebühren eines Wertpapierdepots
Eine Frage der Aufteilung?
Die Aufteilung von Vermögensverwaltungsgebühren eines Wertpapierdepots auf steuerbare Erträge und nicht steuerbare Wertveränderungen der privaten Vermögensebene ist durch die Rechtsprechung geklärt. Sie wird auch von der Verwaltung anerkannt. Innerhalb der steuerbaren Einkünfte ist die Behandlung von Verwaltungsgebühren jedoch strittig.
Seitdem zunehmend Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften generiert wurden, gehen die Finanzämter in der Praxis immer häufiger dazu über, die Verwaltergebühren auf die Einkünfte aus Kapitalvermögen und privaten Veräußerungsgeschäften aufzuteilen. Durch die Verlustabzugsbeschränkung der Einkünfte aus § 23 EStG hat diese Vorgehensweise nachteilige Folgen für den Steuerpflichtigen.
Typischer Vermögensverwaltungsvertrag
Die Aufteilung der Vermögensverwaltungsgebühren betrifft jeden Steuerpflichtigen, der ein Depot bei einer Bank unterhält und dieses auch dort verwalten lässt. Häufig werden sog. Vermögensverwaltungsverträge geschlossen. Diese beinhalten typischerweise:
wirtschaftliche Betreuung des Depotbestands,
Anpassung des Portefeuilles an Entwicklungen,
Entscheidung über Käufe und Verkäufe,
Entscheidung über Ausübu...