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Investmentsteuergesetz – Dringender Klärungsbedarf besonders für Auslandsfonds
Abschreckung ausländischer Fonds droht durch die steuerliche Hintertür
Zum ist das Investmentsteuergesetz in Kraft getreten. Es regelt die Besteuerung der Anleger in- und ausländischer Investmentfonds. Es ist zu Recht auf positive Resonanz bei Fondsgesellschaften und Anlegern gestoßen. Jedoch ist manches in dem Gesetz noch unklar.
Vermeidung der Strafbesteuerung
Dies gilt beispielsweise für die Voraussetzungen der Vermeidung der Strafbesteuerung von Anlegern. Unter bestimmten Bedingungen sieht das Gesetz eine im Vergleich zum Direktinvestor günstigere Besteuerung vor. Diese ist jedoch gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 InvStG von der Erfüllung der im Gesetz genannten Bekanntmachungspflichten durch den Fonds abhängig. Werden diese Pflichten nicht erfüllt, droht gem. § 6 InvStG eine konfiskatorische Pauschalbesteuerung des Anlegers, die nicht nur die Erträge, sondern auch die Kapitalsubstanz des Anlegers betreffen kann.
• Bekanntmachung der Erträge
Neben einer regelmäßigen detaillierten Bekanntmachung der Erträge des Fonds gegenüber den Anlegern verlangt das Gesetz zur Vermeidung der Pauschalbesteuerung eine Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger. Die dort veröffentlichten Angaben müssen mit dem Vermerk eines Wirtschaftsprüfers, eines Steuerberaters oder einer ähnlic...