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Ordentliches Einzeltestament - privatschriftlich – Muster
Ordentliches Einzeltestament
Das nachstehende Muster enthält beispielhaft neben der Erbeinsetzung (vgl. § 1937 BGB) eine Vermächtnisanordnung (vgl. § 1939 BGB) als mögliche Bestandteile des Einzeltestamentes. Mit der Erbeinsetzung einer bestimmten Person wird diese gemäß § 1922 Abs. 1 BGB zum Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers, d. h. sie erhält den Nachlass des Erblassers im Ganzen, während die Vermächtnisanordnung die schuldrechtliche Zuwendung eines Vermögensvorteils beinhaltet. Die genannten Elemente können z.B. durch Auflagen oder Anordnung einer Testamentsvollstreckung erweitert werden. Das Muster ist insoweit keinesfalls als abschließend zu betrachten, sondern muss stets auf die individuelle Situation und dessen Wünsche des Erblassers angepasst werden.
Auch und im Besonderen ist in der Beratung zu hinterfragen, ob nicht ein notarielles Testament vorzugswürdig ist. Denn bei dieser Testamentsform wird im Regelfall zum Nachweis der Erbfolge die Beantragung eines Erbscheins nach dem Tod des Erblassers notwendig sein, insbesondere wenn Immobilien im Nachlass liegen. So erspart ein notarielles Testament vielfach auch den Erbschein. Die Kosten für einen Erbschein sind dabei vergleichbar mit denen eines notar...