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Arbeitshilfe - Stand: 26.09.2024

Erbschaftsausschlagung: Eltern und minderjährige Kinder – Muster

Andreas Blunk und Zacharias-Alexis Schneider
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  • Erbschaftsausschlagung - Eltern für minderjährige Kinder

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Die Ausschlagung der Erbschaft setzt die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit des Erklärenden voraus. Ist der Erbe geschäftsunfähig, kann die Ausschlagung wirksam nur durch seinen gesetzlichen Vertreter erklärt werden.

Sofern mehrere gesetzliche Vertreter – wie z.B. im Muster die nach § 1629 Abs. 1 S. 2 BGB gemeinsam sorgeberechtigten Eltern – vorhanden sind, müssen alle die Ausschlagung – und zwar in der Form des § 1945 BGB – erklären (vgl. BayObLGZ 1977, 163, 167).

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