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Zwischengewinne
Einführung zum Lexikon der Kapitalanlagen, Kapitalerträge und Finanzinnovationen
Zwischengewinne: Bei der Veräußerung, Rückgabe oder Abtretung von Investmentzertifikaten wird seit der sog. Zwischengewinn besteuert. Dabei handelt es sich um bestimmte Kapitalerträge, die das Wertpapier-Sondervermögen (Investmentfonds) seit der letzten Ausschüttung erzielt, die dem Anteilseigner aber noch nicht zugeflossen sind oder als noch nicht zugeflossen gelten (thesaurierte Erträge) und daher bei diesem noch nicht besteuert wurden. Als Zwischengewinne sind allerdings nur angesammelte Zinserträge und Ansprüche darauf, nicht aber Dividenden, Veräußerungsgewinne u. Ä. steuerpflichtig. Diese Art der Zwischengewinnbesteuerung entspricht damit weitgehend der Besteuerung von Stückzinsen bei festverzinslichen Schuldverschreibungen in der Direktanlage. Die Zwischengewinnbesteuerung war zwar ab mit Inkrafttreten des Investmentsteuergesetzes (InvStG) wegfallen, ist inzwischen aber mit dem EURLUmsG für Zwischengewinne bei Veräußerung oder Rückgabe des Investmenanteils nach dem wieder eingeführt worden (§ 2 Abs. 1 InvStG). Der im Jahr 2004 erzielte Zwischengewinn bleibt nach Auffassung der Finanzverwaltung steuerfr...