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Vorschusszinsen
Einführung zum Lexikon der Kapitalanlagen, Kapitalerträge und Finanzinnovationen
Vorschusszinsen sind von den Kreditinstituten berechnete Entgelte für die vorzeitige Rückzahlung von Spareinlagen mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Es bleibt den Kreditinstituten überlassen, in welcher Weise sie im Einzelfall auf Verfügungen über Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist (früher: gesetzliche Kündigungsfrist) vor Fälligkeit reagieren. Vorschusszinsen werden im Rahmen des Zinsabschlags mit den Habenzinsen des gleichen Sparkontos saldiert, so dass nur von der Differenz Kapitalertragsteuer einbehalten wird (, BStBl 1992 I S. 693).