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Online-Beitrag vom
Swap
Einführung zum Lexikon der Kapitalanlagen, Kapitalerträge und Finanzinnovationen
SSwap: Selbständiger, nicht an ein Grundgeschäft gekoppelter Vertrag über den Austausch von Zinszahlungen (Zinsswap) oder Währungsverbindlichkeiten (Währungsswap) zu einem bestimmten Zeitpunkt, mit dem Ziel, Risiken (z. B. Erfüllung einer Verbindlichkeit in fremder Währung), die aus bestimmten Geschäften entstehen können, zu minimieren. Da es an einer Kapitalüberlassung fehlt, ist § 20 EStG i. d. R. nicht tangiert; s. Währungsswap, Zinsswap.