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Optionsgeschäfte
Einführung zum Lexikon der Kapitalanlagen, Kapitalerträge und Finanzinnovationen
Optionsgeschäfte: Bedingte Termingeschäfte in Bezug auf das Basisgut (Erwerb der Option: Kassageschäfte), bei denen der Käufer berechtigt, aber nicht verpflichtet ist, gegen Zahlung einer Prämie (Optionsprämie) ein Basisobjekt (Aktien, Anleihen, Edelmetalle u. a.) zu einem vorher festgelegten Basispreis innerhalb eines bestimmten Zeitraums (amerikanische Option) oder zu einem bestimmten Zeitpunkt (europäische Option) zu kaufen (Call Option) oder zu verkaufen (Put Option). Die Prämie, die der Optionserwerber dem Vertragspartner (Stillhalter) zahlt, ist ein Ausgleich für das Risiko aus der fortbestehenden Vertragsverpflichtung (, BStBl 1991 II S. 300). Die Prämie hängt in ihrer Höhe von der Laufzeit des Optionsgeschäfts und dem Basispreis des Optionsguts ab. Optionen werden sowohl an der Börse, Terminbörse EUREX als auch außerbörslich (OTC-Geschäfte) gehandelt. Soweit Optionsgeschäfte an der EUREX durch Glattstellung beendet werden, tritt eine Versteuerung als privates Veräußerungsgeschäft i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ein, da der BStBl 2003 II S. 752BStBl 2001 I S. 986