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Capped Warrants
Einführung zum Lexikon der Kapitalanlagen, Kapitalerträge und Finanzinnovationen
Capped Warrants (gekappte Optionsscheine): Als Capped Warrants werden zwei sich ergänzende, häufig gekoppelte Optionsscheine (Spread) bezeichnet (reine Spekulationspapiere), bei denen es lediglich auf die Differenz zwischen einem Basiswert und dem tatsächlichen Stand einer Währung, eines Aktienkorbs (Basket Warrants) oder eines Index, nicht aber auf Verschaffung von Wertpapieren oder anderen Gütern ankommt. Dabei wird jeweils eine Kaufoption (Call) mit einem bestimmten Basispreis so an den Basispreis einer Verkaufsoption (Put) gekoppelt, dass der Käufer am Ende der Laufzeit einen festen Betrag ausgezahlt erhält. Werden beide Optionen isoliert betrachtet, sind die am Optionsausübungstag erzielten Einnahmen grundsätzlich nicht als Einnahmen aus Kapitalvermögen steuerbar, weil nicht wenigstens eine der in § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG genannten Voraussetzungen vorliegt. Das gilt uneingeschränkt, wenn sowohl die Call- als auch die Put-Option getrennt erworben und veräußert werden können (Jonas, BB 1993 S. 2421). Sind beide Optionen jedoch derart aufeinander abgestimmt, dass der Steuerpflichtige ...BStBl 2001 I S. 968BStBl 2004 II S. 995