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Boost-Optionsscheine
Einführung zum Lexikon der Kapitalanlagen, Kapitalerträge und Finanzinnovationen
Boost-Optionsscheine sind verbriefte Optionen, bei denen für eine Aktie, Anleihe oder Währung eine bestimmte Bandbreite festgelegt wird. Der Käufer der Option erhält für jeden Tag während der Laufzeit der Option, an dem der Basiswert innerhalb der Bandbreite notiert, einen bestimmten Geldbetrag gutgeschrieben. Verlässt der Kurs des Basiswerts die Spanne, endet die Option, und der Käufer erhält den bis dahin gutgeschriebenen Betrag ausgezahlt. Der Auszahlungsbetrag am Ende der Laufzeit ist m. E. nicht als Kapitalertrag steuerbar. Die Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG liegen nicht vor. Es fehlt an einer Kapitalüberlassung zur Nutzung. Gekauft wird lediglich ein Recht; weder Kapitalrückzahlung noch Verzinsung sind vom Emittenten zugesagt. Eine Besteuerung kann allenfalls aus § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG (Optionsgeschäft) erfolgen, wenn ein Gewinn innerhalb der Jahresfrist erzielt wird; s. Bandbreiten-Zertifikate und Range Warrants. Bei einer Zwischenveräußerung innerhalb der Jahresfrist liegt ein privates Veräußerungsgeschäft vor (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG). Nach Ablauf der Jahresfrist sind sowohl ausgezahlte Erträge als auch Veräuße...